Hilfestellung für Belegschaften und Betriebsräte zum Thema „Konflikte im Betrieb“

Der Roman beschreibt, wie ein Betriebsrat und eine Belegschaft sich gegen einen Unternehmer zur Wehr gesetzt hat. Was man alles dabei falsch machen kann und wie man trotzdem Erfolg haben kann. Er soll Mut machen.

Doch in dem Roman wird auch deutlich gemacht, dass Mut alleine nicht reicht. Wesentlich ist es, sich externes Wissen anzueignen: Durch Literatur, Schulung, Beratung und Kontakt zu Insidern (des Managements). Betriebsräten ist es in der Regel möglich, die daraus entstehenden Kosten auf das Unternehmen abzuwälzen oder von der Gewerkschaft übernehmen zu lassen. Hinweise zur Bildung eines Betriebsrats in Betrieben, wo es noch keinen gibt, gebe ich am Schluss dieser Seite.

Literatur

Bücher

Wesentliche Grundlage für die Arbeit des Betriebsrats ist das deutsche Arbeitsrecht. Wer sich damit beschäftigen will, besorgt sich einen Kommentar zum Betriebsverfassungsgesetz. Es reicht nicht, das Gesetz zu lesen, da es von den Gerichten oft anders interpretiert wird, als der juristische Laie vermutet. Die Kommentare haben alle ihren speziellen Zweck. Der „Fitting-Auffahrt“ versucht, als „neutraler“ Kommentar möglichst das wiederzugeben, was die Gerichte derzeit urteilen. Doch damit muss man nicht zufrieden sein und das sind die Arbeitgeber auch nicht. Es gibt arbeitgeberorientierte Kommentare und auch arbeitnehmerorientierte Kommentare, z. B.

  • Klebe u. a. „Betriebsverfassungsgesetz. Basiskommentar mit Wahlordung.“ im Bund-Verlag , der die gewerkschaftliche Sicht darstellt oder
  • Siebert/Degen/Becker „Betriebsverfassungsgesetz. Kommentar für die Praxis mit Wahlordnung.“, der aus dem Gesetz Handlungsanleitungen für Betriebsräte ableitet.

„Dilldöppchen“ kann auch zur Schulung des Betriebsrats herangezogen werden. Man muss nur aufpassen: Markus Schlotterbek macht keineswegs alles richtig und irrt sich manchmal in juristischen Dingen. Das wird aber im Roman später immer aufgeklärt.

Zeitschriften

Zu empfehlen sind

  • als juristisch fundierte Zeitschrift „Arbeitsrecht im Betrieb“, erscheint im AiB-Verlag und
  • als Zeitschrift, die den juristischen Part mit Handlungsanleitungen verknüpft, „Gegenpol“ von Knut Becker.

Schulung

  • Die Gewerkschaften geben ihren Mitgliedern in der Regel sehr gute Schulungsangebote.
  • Knut Becker" gibt in seinen Schulungen nicht nur Fachwissen weiter, sondern trainiert Betriebsräte auch, mit Konfliktsituationen umzugehen.
  • Mario Pascalino hat als ehemaliger Betriebsratsvorsitzender von Digital Equipment München einen hervorragenden Background im Neuen Markt.

Beratung

Während notwendige Literatur und Schulungen des Betriebsrats immer vom Unternehmen zu bezahlen sind, ist dies in der Regel nur in größeren Betrieben bei Beratungsleistungen der Fall. Mögliche Auswege:

  • Anstelle von Beratung wird eine Spezialschulung geordert.
  • Es wird ein Rechtsstreit angestrengt, dann muss die Firma den Rechtsanwalt bezahlen.
  • Der Betriebsrat lässt sich kostenlos beraten und holt die BeraterIn als BeisitzerIn in eine Einigungsstelle, wo sie dann auf ihre Kosten kommt.
  • Oder er nutzt den Beratungsservice der Gewerkschaft. Man muss dazu natürlich Mitglied sein, und man muss Glück haben, dass man eine gute Beratung bekommt – sprich: Dass die GewerkschaftssekretärIn auch etwas von den speziellen Problemen des Betriebsrats versteht.

Rechtsanwälte

In München habe ich sehr gute Erfahrungen mit folgenden RechtsanwältInnen gemacht:

  • Kanzlei Nihal Ulusan und Sarah Moussavi, Schwanthalerstr. 73, 80336 München, Tel.: 089 – 550 597 17
  • Kanzlei Claus Naebers, Schwanthalerstr. 73, 80336 München, Tel.: 089 – 54 40 42 79 (nur Individualrecht)
  • Kanzlei Rüdiger Helm

Alle drei Kanzleien sind gegenüber vom Gewerkschaftshaus in der Schwanthaler Str. 73.

Kontakt zu Insidern des Managements

Dies ist der schwierigste Part, da man einen solchen Kontakt nicht erzwingen kann. Wichtig ist,

  • für alle Belegschaftmitglieder (auch für „hochbezahlte“) da zu sein,
  • KollegInnen, die die Firma verlassen, zu interviewen, (da erfährt man Einiges),
  • die Augen offen zu halten (manchmal bleibt was auf dem Kopierer liegen)
  • Informationen, die man auf diese Weise erhalten hat, nie offen zu verwenden, sondern für die interne Willensbildung des Betriebsrats zu benutzen und um den Arbeitgeber zielgerichteter zu befragen.
  • aufzupassen, dass man Informanten nicht kompromittiert. Das übrige Management sollte nicht mitbekommen, dass der Betriebsrat über einen besonderen Draht zu jemand Ranghohen verfügt. Kein Problem dagegen ist es z. B., wenn ein BR-Mitglied öfters mal mit seinem/ihrem Vorgesetzten (oder Vor-vorgesetzten) spricht.

Unterstützung bei Massenentlassungen, Interessenausgleich, Sozialplan

Spezialist für diesen Fall ist der Münchner Rechtsanwalt Thomas Bittruf. Er berät Betriebsräte großer Betriebe wie Infineon genauso wie die kleiner Unternehmen mit nur wenigen Dutzend MitarbeiterInnen, um Massenentlassungen abzuwehren und zu minimieren. Doch für die meisten, deren Entlassung nicht verhindert werden kann, ist ein Sozialplan nicht ausreichend um wieder Grund unter den Füßen zu bekommen. Diese wichtige Lücke schließt Bittruf mit der GeDiS GmbH , die er auf Grund der Erfahrungen mit Dornier Fairchild gegründet hat. Es lohnt sich für Betriebsräte unbedingt, sich mit diesem Konzept zu befassen und im Ernstfall Thomas Bittruf zu Rate zu ziehen.

Wie bildet man einen Betriebsrat in Unternehmen, wo es noch keinen gibt?

Oberste Regel: Die Betriebsratsgründung muss in einem kleinen, zuverlässig verschwiegenen Kreis von KollegInnen vorbereitet werden.

Nicht selten ist es vorgekommen, dass ArbeitnehmerInnen, die sich abgesprochen haben, einen Betriebsrat zu gründen, sich plötzlich in sechs verschiedenen Firmen wiederfanden, weil der Unternehmer den Braten gerochen hat und mal eben die Firma geteilt hat. Allerdings ist dies nach heutiger Rechtslage nicht mehr ganz so einfach, weil auch mehrere Firmen einen gemeinsamen Betrieb und damit einen einheitlichen Betriebsrat haben können. Aber: Kündigungsschutz haben BetriebsratsgründerInnen erst, wenn sie als Wahlvorstand bestellt sind oder offiziell KandidatInnen sind. Dazu muss die Wahl bereits eingeleitet sein. Man kann noch so wertvoll für den Betrieb sein, gute Beurteilungen haben, von Kunden geschätzt, als InitiatorIn einer Betriebsratsgründung steht man potentiell auf der Abschussliste! Hat man dann aber erst einmal den Kündigungsschutz, legt sich das meist wieder.

Deshalb: Nur mit vertrauenswürdigen und verschwiegenen KollegInnen die Sache besprechen und sich von der Gewerkschaft beraten lassen. Wer da den Gewerkschaftsbeitrag sparen will, sollte es besser bleiben lassen. Der netteste Unternehmer wird zum Raubtier, wenn in „seinem“ Betrieb ein Betriebsrat entsteht. Ist das dann nicht mehr aufzuhalten, wandelt er plötzlich seine Meinung, findet den Betriebrat ganz toll, warnt nun aber vor der Gewerkschaft, die den Betrieb angeblich kaputtmachen will.

Die BetriebsratsgründerInnen sollten daher im Betrieb genügend beliebt sein, um hinterher auch gewählt zu werden. Sonst haben sie zwar den Betriebsrat gegründet, aber dem Unternehmer ist es gelungen, KollegInnen, die sich eher aufs Mauscheln verstehen, in den BR zu bugsieren. Auch deshalb: Unbedingt die Gewerkschaft mit einbeziehen.